Schulbestimmungen 1792
Am 9. März 1792 erhielt C.D.F. Reventlow die Genehmigung von
König Christian VII. für seine Schulbestimmungen, die er im Jahr
zuvor ausgearbeitet hatte. Mit dieser königlichen Bestätigung
konnte er seine Vision von der Ausbildung der Kinder der
Landbevölkerung endlich verwirklichen.
Die Bestimmungen umfassten nicht nur konkrete Anforderungen an
die Einrichtung der Schulen, die Wartung der Schulwege, den Lohn
der Lehrer und den Unterrichtsinhalt, sondern in der beigefügten
Lehrerinstruktion auch eine ausführliche Anleitung über den Ablauf
des Unterrichts. C.D.F. Reventlow wünschte sich einen freundlichen
Schulbesuch, zu dem die Schüler Lust hatten und den sie nicht als
lästige Pflicht empfanden. Daher sollten die jüngsten Schüler nicht
zu lange in der Schule sitzen, und auch körperliche Strafen sollten
möglichst selten angewendet werden. Um auch bei den Eltern
Unterstützung zu finden, wurde das Schuljahr nach dem Arbeitsablauf
der Landwirtschaft organisiert, mit Ferien zu Saat- und
Erntezeiten. Auch die Höhe des zu leistenden Schulgeldes wurde
reduziert. Ausbildung sollte für alle zugänglich sein, auch für die
Mädchen und die Armen, denn nur durch einen klugen Verstand, ein
christliches Herz und einen gesunden Körper konnte der zukünftige
Wohlstand für die Landbevölkerung sichergestellt werden - und damit
letztendlich auch für die Familie Reventlow und den dänischen
Staat.
Im Gutsarchiv von Christianssæde im Reventlow-Museum Pederstrup
befinden sich noch die handgeschriebenen Schulbestimmungen
Reventlows aus dem Jahre 1792, die vom König persönlich genehmigt
wurden.